RCMT - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Internetverlags

I. Allgemein

1. Vertragsgegenstand

Mit Zustimmung des Werbetreibenden sichert der Internetverlag RCMT, Holger Lübeck, an den Birken 10, 53894 Mechernich (im Folgenden RCMT genannt), die Werbung mittels, eines der Form und den Vorgaben des Verlages, entsprechenden Werbemittels (zum Beispiel Banner oder Testbericht) auf seinen Seiten, zu den vereinbarten Konditionen, zu. Die Platzierung des Werbemittels wird durch den jeweiligen Vertrag geregelt.

a. Rabatte

Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

b. Rechnung

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

 

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbemittels bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbemittel Vorauszahlung verlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Veröffentlichungstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

2. Haftung

Der RCMT sichert die Einblendung des Werbemittels unter den vertraglich geregelten Umständen zu.

Er übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber den bild- und/oder textlichen Inhalten des Werbemittels oder den Inhalten der damit verlinkten Seite des Werbetreibenden oder sonstiger Dritter. Der Verlag prüft lediglich bei Einrichtung des Werbemittels und des damit verbundenen Links (der Weiterleitung), die Unbedenklichkeit und Sittenhaftigkeit der Inhalte.

Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreien Ersatz bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, einen Ersatz bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn

– diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder

– diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

Bei unwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden.

Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

a. Ausnahmen

Eine Nichteinblendung des Werbemittels kann sowohl aus technischen als auch aus rechtlichen Gründen erfolgen.
Bei technischen Ausfällen, bleibt der Vertrag im Rahmen der Zumutbarkeit, von Rechts- und/oder Regressansprüchen unberührt. Eine Erstattung der Gebühr ist erst bei Fahrlässigkeit gerechtfertigt und begründet.
Bei rechtlichen Gründen, wird der Werbetreibende vom Verlag über die Nichteinblendung und den Grund informiert. Aus solchen Gründen, behält sich der Verlag eine sofortige Nichteinblendung des Werbemittels vor.

3. Vorbehalt

Der Verlag behält sich vor, Bannerschaltungen abzulehnen, insbesondere wenn

–        deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

–        deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder

–        Banner Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.

Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Medien

Für die rechtzeitige Veröffentlichung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Medien, Vorlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Medien obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für das Werbemittel rechtzeitig vor Veröffentlichung anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels oder der Medien hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für das belegte Werbemittel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Werbemittel im Rahmen der durch die Medien eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.

Der Verlag verpflichtet sich nicht die zugesendeten Werbemittel und Medien an den Auftraggeber zurück zu senden. Es wird jedoch zugesichert, dass der Verlag die zum Werbezweck überlassenen Daten, ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck verwendet und ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergibt.

5. Probeabzüge

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und in digitaler Form geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zur Veröffentlichung oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

6. Werbemittelbeleg

Der Verlag liefert grundsätzlich keinen Werbemittelbeleg, da das Werbemittel online, ab dem Tag der Veröffentlichung, einzusehen ist. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann ein separater Werbemittelbeleg in Form einer PDF-Datei übersendet werden. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Werbemittelausschnitte, Belegseiten oder vollständige Dateien geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.

7. Überlassung

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

8. Betriebsstörungen

Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel, wenn das Verlagsobjekt nicht erheblich von der im Durchschnitt der letzten vier Quartale erzielten Frequentierung oder auf andere Weise garantierten Veröffentlichung abweicht. Bei geringeren Veröffentlichungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte Veröffentlichung zur tatsächlich erzielten Frequentierung steht.

II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

1. Preisänderungen/-Angleichungen

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten bei Änderungen der Preisliste die neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden.

Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Aufschläge und Nachlässe werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet.

III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Datenübermittlung

1. Qualitätsabweichungen

Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Medien zurückführen lassen (siehe unsere aktuell gültigen Richtlinien für die Auftragsabwicklung), führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

2. Sicherheit der übermittelten Daten 

Der Kunde hat digital übermittelte Medien frei von so genannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben.

Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.

3. Farbabweichungen 

Digital übermittelte Medien können, auf Grund der Übermittlung und durch die Darstellungsverfahren der jeweilig verwendeten Darstellungsmittel, in der Farbe abweichen. Farbabweichungen sind so aus technischen Gründen unvermeidbar und stellen so keinen

Preisminderungsanspruch dar.

4. Vollständig- und Richtigkeit 

Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Medien auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

5. Übertragungsfehler 

Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.

Vorgaben für die Datenübermittlung...

*aktuelle Fassung vom 31.05.2007